Die AGB´s vom Partyservice Ettwig
a)Vertragsabschluss
Bei einer Auftragserteilung/ Bestellung/ Angebotsannahme werden durch den Besteller/Kunden ausdrücklich unsere Geschäftsbedingungen in vollem Maße anerkannt.
Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen des Partyservice Ettwig (Speisen/Equipment/Fahrtkosten/Auf-Abbauhilfen/ Reinigung, usw.).
Die Ausführung Ihrer Bestellung wird durch die Angabe Ihrer genauen Anschrift fixiert und erleichtert. Bitte nennen Sie uns immer auch die Lieferadresse, falls abweichend. Vergewissern Sie sich, das richtige Datum, und die richtige Uhrzeit genannt zu haben. Bestellungen können Sie bei uns im Büro aufgeben. Natürlich nehmen wir Ihre Wünsche auch telefonisch entgegen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit unter www.partyservice-ettwig.de oder info@partyservice-ettwig.de eine Bestellung /Anfrage zu hinterlassen.
b)Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Es muss jedoch mit Verspätungen gerechnet werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung! Abweichungen von der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit / Verzögerungen sind möglich und berechtigen nicht zur Preisminderung.
c)Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein zu machen oder der Lieferant ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen, erst später beanstandet werden (ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben). Für unsachgemäße Lagerung (z.B. Kühlkette unterbrochen, Frost) durch den Kunden, übernehmen wir keine Haftung.
d)Ausstattungs-Zubehör
Alle von uns gelieferten Gegenstände sind in gereinigtem Zustand, zu unseren Geschäftszeiten, an uns zurückzugeben. Besteht keine Möglichkeit der Reinigung, wird diese, je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Nach Vereinbarung kann ebenfalls eine Abholung gegen Berechnung erfolgen. Bitte gehen Sie vorsichtig mit den Ihnen überlassenen Gegenständen um. Auf keinen Fall Scheuermittel oder Drahtschwämme zur Reinigung verwenden! Für die leihweise zur Verfügung gestellten Menü- und Buffetgegenstände jeglicher Art haftet bei Verlust oder Beschädigung der Kunde.
e)Zahlungsbedingungen
Ist nichts Anderes vereinbart, wird nach Erhalt Ihrer Ware in Bar und ohne Abzug bezahlt. Kartenzahlungen sind bei uns (auch im Büro) nicht möglich! Nach Vereinbarung kann der Rechnungsbetrag natürlich auch überwiesen werden. Wir behalten uns vor, bei Veranstaltungen in jeglicher Größenordnung eine Akontorechnung (Anzahlung) in Höhe von bis zu 60% der vereinbarten
Partyservice Ettwig e.K., Inh.: Berthold Langhoff, Duisburger Str. 18, 47226 Duisburg,
Tel.: 02065/72080, www.partyservice-ettwig.de
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Leistungen, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszustellen. Um Sie fristgerecht beliefern zu können, ist ein pünktlicher Eingang Ihrer Anzahlung auf unserem Konto unbedingt erforderlich!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Unterschreitung der Mindestpersonenzahl bei jeglichen Buffets ein Aufpreis von 20 % pro Person entsteht.
Anzahlungsfristen:
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen bis 1000 € — Geldeingang bis 5 Tage vor Ihrer Veranstaltung. Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen von 1000 € — 2000 €- G.-eingang bis 10 Tage vor Ihrer VA. Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen von 2000 € — 3000 €- G.-eingang bis 15 Tage vor Ihrer VA. usw.
(Veranstaltungstag nicht mitgerechnet! Maßgeblich ist der Bruttoendpreis. Anzahlungen werden nicht verzinst!
Anzahlungsfristen
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen bis 1000 € — Geldeingang bis 5 Tage vor Ihrer Veranstaltung.
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen von 1000 € — 2000 €- G.-eingang bis 10 Tage vor Ihrer VA.
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen von 2000 € — 3000 €- G.-eingang bis 15 Tage vor Ihrer VA.
usw.
(Veranstaltungstag nicht mitgerechnet! Maßgeblich ist der Bruttoendpreis. Anzahlungen werden nicht
verzinst
f)Kündigung/Stornierung
Der Kunde ist jederzeit berechtigt seine Bestellung zu stornieren! Kündigt der Besteller also seine Veranstaltung ohne dass der Partyservice Ettwig ihm einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Partyservice Ettwig Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor der Veranstaltung storniert, behält der Partyservice Ettwig sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten Rechnungsbetrages vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Vergütung, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig.
Hierbei handelt es sich um potentielle Umsatzausfälle die jegliche Sachleistungen (Ware) an den Besteller ausschließen.
g)Änderungen
Sollten Änderungen für bereits bestellte Essen vorgenommen werden, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Da wir bemüht sind, Ihnen frischeste Waren zu liefern, kaufen wir erst bis zwei Werktage vor Ihrer Veranstaltung ein. Unsere Einkaufsplanung muss allerdings, vier Werktage vor Lieferung abgeschlossen sein, um sicher zu gehen, alle Lebensmittel für Ihr Buffet auch pünktlich zu erhalten! Bei Änderungsmitteilungen bis vier Werktage vor Ihrer Lieferung können wir auf Ihre Wünsche eingehen.
(Bsp.: Ihre Veranstaltung ist Samstag, somit können Sie bis Dienstag, 12.00 Uhr reduzieren)
Wir versuchen auf Erhöhungen der Personenzahl auch 24 Std. vor Ihrer Veranstaltung noch einzugehen, sofern möglich!
h)Fahrtkosten
Unsere Fahrtkosten ergeben sich, nach Umfang und Aufwand, der jeweiligen Bestellung. Die Preise werden Ihnen selbstverständlich im Vorfeld mitgeteilt.
Partyservice Ettwig e.K., Inh.: Berthold Langhoff, Duisburger Str. 18, 47226 Duisburg,
Tel.: 02065/72080, www.partyservice-ettwig.de
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ABHOLUNGEN sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Fahrtaufwand berechnet!
I)Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Duisburg, Amtsgericht Duisburg
i)Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Duisburg, Amtsgericht Duisburg
j)Deklarationspflicht:
Gerne informieren wir Sie persönlich über die, in unseren Speisen enthaltenen Allergene.
Eine entsprechende Liste kann ebenfalls eingesehen werden
k)Mehrwertsteuer-Anpassung, bitte beachten Sie:
Sämtliche Speisenpreise beinhalten, die derzeit gesetzliche festgelegte Mehrwertsteuer, im Außer-Haus-Verkauf von 7 %. Falls Sie eine Dienstleistung (Personal), Equipment (Geschirr / Besteck) oder Getränke benötigen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen 19 % MwSt. in Rechnung zu stellen und dementsprechend abzuführen. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass sich dadurch der Rechnungsendbetrag um 12 % erhöht.