Die AGB´s vom Partyservice Ettwig
a)Vertragsabschluss
Bei einer Auftragserteilung/ Bestellung/ Angebotsannahme werden durch den Besteller/Kunden
ausdrücklich unsere Geschäftsbedingungen in vollem Maße anerkannt.
Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen des Partyservice Ettwig
(Speisen/Equipment/Fahrtkosten/Auf-Abbauhilfen/ Reinigung, usw.).
Die Ausführung Ihrer Bestellung wird durch die Angabe Ihrer genauen Anschrift fixiert und erleichtert.
Bitte nennen Sie uns immer auch die Lieferadresse, falls abweichend. Vergewissern Sie sich, das
richtige Datum, und die richtige Uhrzeit genannt zu haben. Bestellungen können Sie bei uns im Büro
aufgeben. Natürlich nehmen wir Ihre Wünsche auch telefonisch entgegen. Außerhalb unserer
Öffnungszeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit unter www.partyservice-ettwig.de oder
info@partyservice-ettwig.de eine Bestellung /Anfrage zu hinterlassen.
b)Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Es muss jedoch mit Verspätungen gerechnet
werden. Hierfür übernehmen wir keine Haftung! Abweichungen von der mit Ihnen vereinbarten Lieferzeit
/ Verzögerungen sind möglich und berechtigen nicht zur Preisminderung.
c)Mängelrüge
Der Besteller hat die Ware nach Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen
Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke auf dem
Lieferschein zu machen oder der Lieferant ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Ein Recht auf
Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen, erst später beanstandet
werden (ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben). Für unsachgemäße Lagerung (z.B.
Kühlkette unterbrochen, Frost) durch den Kunden, übernehmen wir keine Haftung.
d)Ausstattungs-Zubehör
Alle von uns gelieferten Gegenstände sind in gereinigtem Zustand, zu unseren Geschäftszeiten, an uns
zurückzugeben. Besteht keine Möglichkeit der Reinigung, wird diese, je nach Aufwand in Rechnung
gestellt. Nach Vereinbarung kann ebenfalls eine Abholung gegen Berechnung erfolgen. Bitte gehen Sie
vorsichtig mit den Ihnen überlassenen Gegenständen um. Auf keinen Fall Scheuermittel oder Drahtschwämme zur Reinigung verwenden! Für die leihweise zur Verfügung gestellten Menü- und
Buffetgegenstände jeglicher Art haftet bei Verlust oder Beschädigung der Kunde.
e)Zahlungsbedingungen
Ist nichts anderes vereinbart wird nach Erhalt Ihrer Ware in Bar und ohne Abzug bezahlt.
Kartenzahlungen sind bei uns (auch im Büro) nicht möglich! Nach Vereinbarung kann der
Rechnungsbetrag natürlich auch überwiesen werden. Wir behalten uns vor, bei Veranstaltungen in
jeglicher Größenordnung eine Akontorechnung (Anzahlung) in Höhe von bis zu 60% der vereinbarten
Leistungen, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszustellen. Um Sie fristgerecht beliefern
zu können, ist ein pünktlicher Eingang Ihrer Anzahlung auf unserem Konto unbedingt erforderlich!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Unterschreitung der Mindestpersonenzahl bei
jeglichen Buffets ein Aufpreis von 20 % pro Person entsteht
Anzahlungsfristen
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen bis 1000 € — Geldeingang bis 5 Tage vor Ihrer Veranstaltung.
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen von 1000 € — 2000 €- G.-eingang bis 10 Tage vor Ihrer VA.
Bei zu erwartenden Rechnungsbeträgen von 2000 € — 3000 €- G.-eingang bis 15 Tage vor Ihrer VA.
usw.
(Veranstaltungstag nicht mitgerechnet! Maßgeblich ist der Bruttoendpreis. Anzahlungen werden nicht
verzinst
f)Kündigung/Stornierung
Der Kunde ist jederzeit berechtigt seine Bestellung zu stornieren! Kündigt der Besteller also seine
Veranstaltung ohne dass der Partyservice Ettwig ihm einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der
Partyservice Ettwig Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Werden die vereinbarten
Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor der Veranstaltung storniert, behält der
Partyservice Ettwig sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten
Rechnungsbetrages vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
sind 50% der Vergütung, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der
Vergütung fällig.
Hierbei handelt es sich um potentielle Umsatzausfälle die jegliche Sachleistungen (Ware) an den
Besteller ausschließen.
g)Änderungen
Sollten Änderungen für bereits bestellte Essen vorgenommen werden, so informieren Sie uns bitte
rechtzeitig. Da wir bemüht sind, Ihnen frischeste Waren zu liefern, kaufen wir erst bis zwei Werktage vor
Ihrer Veranstaltung ein. Unsere Einkaufsplanung muss allerdings vier Werktage vor Lieferung
abgeschlossen sein um sicher zu gehen, alle Lebensmittel für Ihr Buffet auch pünktlich zu erhalten! Bei Änderungsmitteilungen bis vier Werktage vor Ihrer Lieferung können wir auf Ihre Wünsche eingehen.
Hierbei gelten ausdrücklich unsere Büroöffnungszeiten als maßgeblich!
(Bsp.: Ihre Veranstaltung ist Samstag, somit können Sie bis Mittwoch 14.00 Uhr reduzieren)
Wir versuchen auf Erhöhungen der Personenzahl auch 24 Std. vor Ihrer Veranstaltung noch
einzugehen, sofern möglich!
f)Kündigung/Stornierung
Der Kunde ist jederzeit berechtigt seine Bestellung zu stornieren! Kündigt der Besteller also seine
Veranstaltung ohne dass der Partyservice Ettwig ihm einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der
Partyservice Ettwig Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt: Werden die vereinbarten
Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor der Veranstaltung storniert, behält der
Partyservice Ettwig sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10% des vereinbarten
Rechnungsbetrages vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
sind 50% der Vergütung, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der Vergütung, danach 100% der
Vergütung fällig.
Hierbei handelt es sich um potentielle Umsatzausfälle die jegliche Sachleistungen (Ware) an den
Besteller ausschließen.
h)Fahrtkosten
Wir sind nach wie vor auf der Suche nach Mitarbeitern, die abends, am Wochenende, am Feiertag, z.T.
nach Ihrer Haupttätigkeit Ihr Buffet kostenlos ausliefern, aufbauen und vielleicht auch wieder abholen!
Wir erinnern ausdrücklich an die Einführung/ Erhöhung des flächendeckenden Mindestlohnes in
Deutschland.
Somit gilt folgendes:
Im Stadtgebiet Duisburg LIEFERN wir ab einem Warenwert von 150,00 € frei Haus. Bis zu einem
Warenwert von 150,00 € fallen im Stadtgebiet Duisburg, Fahrtkosten ab 12,50 € pro Fahrt an. Alle
weiteren Fahrtkosten in unsere Nachbarstädte gerne auf Anfrage!
ABHOLUNGEN sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Fahrtaufwand berechnet!
i)Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Duisburg, Amtsgericht Duisburg
j)Deklarationspflicht:
Gerne informieren wir Sie persönlich über die, in unseren Speisen enthaltenen Allergene.
Eine entsprechende Liste kann ebenfalls eingesehen werden
k)Preislisten & MwST.
Alle vorherigen Preislisten verlieren mit Herausgabe von neuen Speiseangeboten ihre Gültigkeit. Die ausgewiesenen Speisepreise beinhalten die gesetzliche MwSt. von 7%. Aufgrund gültiger Steuergesetzgebung sind wir gezwungen, bei Lieferung von Speisen in Verbindung mit Equipment, Getränke und/oder Personal den Regelsteuersatz von 19% zu berechnen.